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Immobilienmakler haftet nicht

In Deutschland werden die meisten Grundstücke, Häuser und Wohnungen von Fachleuten, so genannten Immobilienmaklern, verkauft.

Im Allgemeinen sollte sich der Käufer einer Immobilie auf das Expertentum des Fachmanns und darauf, daß die Informationen über die favorisierte Immobilie auch stimmen, verlassen können. Doch mitunter stimmen die Angaben des Maklers nicht mit der Wirklichkeit überein. Um einen solchen Fall ging es kürzlich vor dem Landgericht Hannover.

Der Kläger und Immobilienkäufer gab an, daß der Makler ihn über bestimmte Ausstattungsmerkmale einer Wohnung falsch informiert habe. Dafür sollte der "Experte" jetzt haftbar gemacht werden. Doch die Landrichter lehnten unter dem Aktenzeichen 18 S 1515/99 ab. Zwar hatte der Makler dem Interessenten und späteren Käufer ein ausführliches Exposé mit einer detaillierten Objektbeschreibung zur Verfügung gestellt. Doch der Makler hatte zudem deutlich darauf hingewiesen, daß im Exposé "alle Angaben laut Auskunft des Eigentümers" notiert seien. Diese Einschränkung verhinderte vor Gericht, daß der verärgerte Käufer seine Schadenersatzansprüche gegen den Makler durchsetzen konnte. Tip deshalb: Kaufinteressenten sollten sich nicht ausschließlich auf Aussagen in Immobilien-Exposé verlassen. Vor einem Kauf sollte die ausführliche Ortsbesichtigung obligatorisch sein.