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Immobilienmakler haftet nicht
In Deutschland
werden die meisten Grundstücke, Häuser und Wohnungen von
Fachleuten, so genannten Immobilienmaklern, verkauft.
Im Allgemeinen
sollte sich der Käufer einer Immobilie auf das Expertentum des
Fachmanns und darauf, daß die Informationen über die
favorisierte Immobilie auch stimmen, verlassen können. Doch
mitunter stimmen die Angaben des Maklers nicht mit der
Wirklichkeit überein. Um einen solchen Fall ging es kürzlich
vor dem Landgericht Hannover.
Der Kläger und
Immobilienkäufer gab an, daß der Makler ihn über bestimmte
Ausstattungsmerkmale einer Wohnung falsch informiert habe.
Dafür sollte der "Experte" jetzt haftbar gemacht werden. Doch
die Landrichter lehnten unter dem Aktenzeichen 18 S 1515/99
ab. Zwar hatte der Makler dem Interessenten und späteren
Käufer ein ausführliches Exposé mit einer detaillierten
Objektbeschreibung zur Verfügung gestellt. Doch der Makler
hatte zudem deutlich darauf hingewiesen, daß im Exposé "alle
Angaben laut Auskunft des Eigentümers" notiert seien. Diese
Einschränkung verhinderte vor Gericht, daß der verärgerte
Käufer seine Schadenersatzansprüche gegen den Makler
durchsetzen konnte. Tip deshalb: Kaufinteressenten sollten
sich nicht ausschließlich auf Aussagen in Immobilien-Exposé
verlassen. Vor einem Kauf sollte die ausführliche
Ortsbesichtigung obligatorisch sein. |